Für alle Unternehmen die zum Vergleichszeitraum 2019 einen Umsatzausfall von mehr als 40% haben steht der Ausfallbonus zur Verfügung. Damit können diese Unternehmen mit einer Unterstützung durch die Regierung rechnen.
Zur Beantragung braucht man keinen Steuerberater, jedoch ist ein Antrag auf den Fixkostenzuschuss II eine Bedingung. Dabei werden dann vom Steuerberater die Angaben überprüft und bestätigt.