Steuerberater – unsere persönliche Steuerberatung
Die Tätigkeiten, die ein Steuerberater ausübt, ist vielfältig und abwechslungsreich. Die Leistungen der STEUER-Beratung lassen sich in drei Bereiche einteilen:
Daneben gewinnen die mit dem Beruf des Steuerberater’s zusätzlich ausführbaren Tätigkeiten an Bedeutung. Dazu gehört z.B. die betriebswirtschaftliche Beratung in den Bereichen Rechnungswesen, Controlling, Kosten-, Rentabilitäts- und Liquiditätsanalyse. Außerdem ist die Erfahrung und Kompetenz eines Steuerberaters auch bei Investitions- und Finanzentscheidungen gefragt aber auch bei Unternehmensgründungen, Umstrukturierungen und Planung von Unternehmensnachfolgen kann der Steuerberater fachkundigen Beistand leisten und helfen. Daneben kann der Steuerberater als Treuhänder, Mediator oder Insolvenzverwalter tätig werden.
Der Steuerberater und seine Tätigkeiten
- Deklarationsberatung: Sie beschreibt die Erstellung von Steuererklärungen und die Überprüfung von Steuerbescheiden
- Gestaltungsberatung: bedeutet die Beratung für eine optimale Steuergestaltung und Entwicklung
- Durchsetzungsberatung: die Vertretung des Steuerpflichtigen gegenüber der Finanzverwaltung und Finanzgerichten
Beratung in Steuersachenaufbauen
Dies ist die klassische Arbeit eines Steuerberaters. Er berät seine Klienten zu allen Themen der optimalen Steuergestaltung, erteilt Ratschläge bei Fragen zu privaten oder betrieblichen Rechtsverhältnissen unter Berücksichtigung steuerlicher Aspekte. Außerdem kann er beim wechseln der Rechtsform eines Unternehmens unterstüzten und Ratschläge geben. Weiterhin hält er den Kontakt mit Behörden oder Dritten in abgaberechtlichen Angelegenheiten, prüft Steuerbescheide, nimmt an Betriebsprüfungen teil und informiert über Neuerungen oder Veränderungen im Steuerrecht.
Bearbeitung von Steuerangelegenheiten
Die Bearbeitung von Steuerangelegenheiten umfasst vor allem die Erstellung von Steuerklärungen (Einkommenssteuererklärung, Körperschaftssteuererklärungen, Gewerbesteuererklärungen, Umsatzsteuerjahreserklärungen, etc.), Steueranmeldungen (Lohnsteuer-, Kapitalertragssteueranmeldung und Umsatzsteuervoranmeldung) sowie verschiedene Antragsstellungen.
Erstellung von Bilanzen
Hierzu zählen im Einzelnen die Buchführung (Einrichtung der Buchführung, Erstellung eines Kontenplans, Buchführung selbst, kontieren der Belege) sowie die Erstellung von Abschlüssen (Einnahmen-Überschussrechnung, Eröffnungsbilanz, Jahresabschluss, Zwischenabschluss, Umgründungsbilanz, Liquidationsbilanz und diverser Berichte).
Vertretung in Steuerstrafsachen und Bußgeldangelegenheiten
Ein Steuerberater kann dazu berechtigt werden, bestimmte Anträge bei den Finanzämtern zu stellen (Anpassung der Steuervorauszahlung, Fristverlängerungen, Stundung von Steuerschulden, Erstattung entrichteter Steuerschulden, Aufhebung einer Steueranmeldung, Erlass von Steuerschulden, Aufhebung bzw. Änderung eines Steuerbescheids und Erstattung ausländischer Quellensteuer). Außerdem setzt er die Rechte seiner Mandanten vor den Finanzämtern oder den Finanzgerichten durch.
Hilfestellung im Insolvenzwesen
Neben der wichtigen betriebswirtschaftlichen Beratung am Beginn, kann der Steuerberater die Sanierungsmöglichkeit eines Unternehmens prüfen und entsprechende Sanierungsvorschläge erstellen. Er informiert über die Vor- und Nachteilen des außergerichtlichen Vergleichs, kann Sachverständigengutachten sowie Insolvenz- und Zahlungspläne erstellen und ist auch in der Lage diese zu prüfen. Des Weiteren erbringt ein Steuerberater in seinen Dienstleistungen eine Insolvenzberatung, die Verwaltung und die Liquidation eines Unternehmens.
Vorgeschriebene Überprüfungen (Wirtschaftsprüfung)
Ein Steuerberater kann in Zusammenarbeit mit einem Wirtschaftsprüfer alle notwendigen Überprüfungen für seine Klienten durchführen und somit den gesetzlichen Vorschriften entsprechende Prüfungsberichte erstellen. Wir arbeiten dabei mit externen Wirtschaftsprüfern zusammen.
Weitere Dienstleistungen
Ein Steuerberater kann natürlich auch weitere Dienstleistungen erbringen. Das wären beispielsweise: die freiberufliche Unternehmensberatung, die Mediation,die Verwaltung fremden Vermögens, das Halten von Gesellschaftsanteilen für Dritte, die Wahrnehmung von Gesellschafterrechten, die Tätigkeit als Beirat und Aufsichtsrat, die Tätigkeit als Schiedsgutachter und Schiedsrichter, die Tätigkeit als Insolvenzverwalter, Zwangsverwalter, Sachwalter, Liquidator, Notgeschäftsführer aufgrund gerichtlicher Bestellung, Mitglied in Gläubigerausschüssen sowie die Tätigkeit als Hausverwalter und Verwalter nach dem Wohnungseigentumsgesetz, etc.
Büro Salzburg
Gaswerkgasse 12
5020 Salzburg
+43 662 24 37 04
+43 662 89 00 52
office@mulb.at
Aktuelle Neuigkeiten
Newsletteranmeldung
Steuerberater – unsere persönliche Steuerberatung
Die Tätigkeiten, die ein Steuerberater ausübt, ist vielfältig und abwechslungsreich. Die Leistungen der STEUER-Beratung lassen sich in drei Bereiche einteilen:
Der Steuerberater und seine Tätigkeiten
- Deklarationsberatung: Sie beschreibt die Erstellung von Steuererklärungen und die Überprüfung von Steuerbescheiden
- Gestaltungsberatung: bedeutet die Beratung für eine optimale Steuergestaltung und Entwicklung
- Durchsetzungsberatung: die Vertretung des Steuerpflichtigen gegenüber der Finanzverwaltung und Finanzgerichten
Daneben gewinnen die mit dem Beruf des Steuerberater’s zusätzlich ausführbaren Tätigkeiten an Bedeutung. Dazu gehört z.B. die betriebswirtschaftliche Beratung in den Bereichen Rechnungswesen, Controlling, Kosten-, Rentabilitäts- und Liquiditätsanalyse. Außerdem ist die Erfahrung und Kompetenz eines Steuerberaters auch bei Investitions- und Finanzentscheidungen gefragt aber auch bei Unternehmensgründungen, Umstrukturierungen und Planung von Unternehmensnachfolgen kann der Steuerberater fachkundigen Beistand leisten und helfen. Daneben kann der Steuerberater als Treuhänder, Mediator oder Insolvenzverwalter tätig werden.
Beratung in Steuersachenaufbauen
Dies ist die klassische Arbeit eines Steuerberaters. Er berät seine Klienten zu allen Themen der optimalen Steuergestaltung, erteilt Ratschläge bei Fragen zu privaten oder betrieblichen Rechtsverhältnissen unter Berücksichtigung steuerlicher Aspekte. Außerdem kann er beim wechseln der Rechtsform eines Unternehmens unterstüzten und Ratschläge geben. Weiterhin hält er den Kontakt mit Behörden oder Dritten in abgaberechtlichen Angelegenheiten, prüft Steuerbescheide, nimmt an Betriebsprüfungen teil und informiert über Neuerungen oder Veränderungen im Steuerrecht.
Bearbeitung von Steuerangelegenheiten
Die Bearbeitung von Steuerangelegenheiten umfasst vor allem die Erstellung von Steuerklärungen (Einkommenssteuererklärung, Körperschaftssteuererklärungen, Gewerbesteuererklärungen, Umsatzsteuerjahreserklärungen, etc.), Steueranmeldungen (Lohnsteuer-, Kapitalertragssteueranmeldung und Umsatzsteuervoranmeldung) sowie verschiedene Antragsstellungen.
Erstellung von Bilanzen
Hierzu zählen im Einzelnen die Buchführung (Einrichtung der Buchführung, Erstellung eines Kontenplans, Buchführung selbst, kontieren der Belege) sowie die Erstellung von Abschlüssen (Einnahmen-Überschussrechnung, Eröffnungsbilanz, Jahresabschluss, Zwischenabschluss, Umgründungsbilanz, Liquidationsbilanz und diverser Berichte).
Vertretung in Steuerstrafsachen und Bußgeldangelegenheiten
Ein Steuerberater kann dazu berechtigt werden, bestimmte Anträge bei den Finanzämtern zu stellen (Anpassung der Steuervorauszahlung, Fristverlängerungen, Stundung von Steuerschulden, Erstattung entrichteter Steuerschulden, Aufhebung einer Steueranmeldung, Erlass von Steuerschulden, Aufhebung bzw. Änderung eines Steuerbescheids und Erstattung ausländischer Quellensteuer). Außerdem setzt er die Rechte seiner Mandanten vor den Finanzämtern oder den Finanzgerichten durch.
Hilfestellung im Insolvenzwesen
Neben der wichtigen betriebswirtschaftlichen Beratung am Beginn, kann der Steuerberater die Sanierungsmöglichkeit eines Unternehmens prüfen und entsprechende Sanierungsvorschläge erstellen. Er informiert über die Vor- und Nachteilen des außergerichtlichen Vergleichs, kann Sachverständigengutachten sowie Insolvenz- und Zahlungspläne erstellen und ist auch in der Lage diese zu prüfen. Des Weiteren erbringt ein Steuerberater in seinen Dienstleistungen eine Insolvenzberatung, die Verwaltung und die Liquidation eines Unternehmens.
Vorgeschriebene Überprüfungen (Wirtschaftsprüfung)
Ein Steuerberater kann in Zusammenarbeit mit einem Wirtschaftsprüfer alle notwendigen Überprüfungen für seine Klienten durchführen und somit den gesetzlichen Vorschriften entsprechende Prüfungsberichte erstellen. Wir arbeiten dabei mit externen Wirtschaftsprüfern zusammen.
Weitere Dienstleistungen
Ein Steuerberater kann natürlich auch weitere Dienstleistungen erbringen. Das wären beispielsweise: die freiberufliche Unternehmensberatung, die Mediation,die Verwaltung fremden Vermögens, das Halten von Gesellschaftsanteilen für Dritte, die Wahrnehmung von Gesellschafterrechten, die Tätigkeit als Beirat und Aufsichtsrat, die Tätigkeit als Schiedsgutachter und Schiedsrichter, die Tätigkeit als Insolvenzverwalter, Zwangsverwalter, Sachwalter, Liquidator, Notgeschäftsführer aufgrund gerichtlicher Bestellung, Mitglied in Gläubigerausschüssen sowie die Tätigkeit als Hausverwalter und Verwalter nach dem Wohnungseigentumsgesetz, etc.
Büro Salzburg
Gaswerkgasse 12
5020 Salzburg
+43 662 24 37 04
+43 662 89 00 52
office@mulb.at