Zur Bekämpfung der Arbeitslosigkeit hat die Bundesregierung „eines der wichtigsten Projekte“ aus dem Arbeitsprogramm, den sogenannten Beschäftigungsbonus beschlossen.
Unternehmen, die ab dem 1. Juli 2017 zusätzliche Arbeitsplätze schaffen, können einen Zuschuss zu den Lohnnebenkosten über die Dauer von bis zu drei Jahren und in Höhe von 50 % erhalten. Das betrifft Lohnnebenkosten, die der Arbeitgeberin bzw. dem Arbeitgeber entstehen (Dienstgeberbeiträge).
Auf www.beschaeftigungsbonus.at finden Sie detaillierte Informationen und praktische Hinweise zum „Beschäftigungsbonus“: Von allgemeinen Informationen über Tipps für die Antragsstellung bis hin zu einer Sammlung von Fragen & Antworten (FAQs).Mit der Abwicklung der Förderung wurde die Austria Wirtschaftsservice, die Förderbank des Bundes beauftragt.