Neuerungen 2017: „Personalverrechner müssen am Drücker bleiben!“

Personalverrechnung: Immer wieder ist was anders

Man sieht auf einen Blick: Die Lohnverrechnung steht nicht still. Der Beruf ist abwechslungsreich. In Klein- und Mittelbetrieben erledigen Personalverrechnerinnen häufig sämtliche Aufgaben – von Human Resources bis zur arbeitsrechtlichen Beratung. In Großbetrieben sieht dies anders aus. Hier entfällt mehr Routine auf die Personalverechnerin, weil Positionen wie Personalentwicklung, Recruiting und Arbeitsrecht mit Spezialisten besetzt sind. Dafür gibt es mehr und speziellere Fälle.

Was passiert, wenn Personalverrechner Fehler machen?

Up-to-date zu bleiben ist wichtig – denn Fehler von Personalverrechnern haben Folgen. Neumüller-Hartl: „Im Rahmen einer GPLA-Prüfung werden die letzten drei Jahre geprüft. Hier kann es bei abgabenrechtlichen Verstößen zu Nachzahlungen kommen. Eine solide Personalverrechnung ist aber auch aus arbeitsrechtlichen Gründen wichtig. So können Arbeitnehmer/innen klagen, wenn der Arbeitgeber zu wenig Entgelt ausbezahlt.“ Das kann teuer werden. Im Zuge der Lohn- und Sozialdumpingsbekämpfung könnte eine fehlerhafte Lohnverrechnung sogar strafrechtlich relevant werden. Wenn Mindestentgelte nicht ausbezahlt werden, kann es im Extremfall zu Strafen bis zu 20.000 Euro pro Delikt kommen.

Der Personalverrechner ist zwar selber nicht haftbar. Der Dienstgeber muss allerdings regelmäßige Weiterbildungsmaßnahmen zu Neuerungen ermöglichen, wenn solide gearbeitet werden soll. Es gibt viele Wege, sich auf dem Laufenden zu halten:

  • 1-2 Neuerungsseminare oder Kongresse pro Jahr
  • Fachzeitschriften, die über laufende Änderungen berichten
  • Online-Portale wie Lexis Nexis, die über höchstgerichtliche Entscheidungen berichten und Kommentare zu Gesetzen veröffentlichen

http://blog.wifi.at/personalverrechner-muessen-am-druecker-bleiben/

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