Informationen zum Jahreswechsel 2023/2024

Nachstehend sind steuerliche Veränderungen angeführt welche einerseits für 2023 Geltung haben bzw.
teilweise auch für 2024 gelten. Selbstverständliche auch wieder mögliche Maßnahmen für Dezember 2023 und auch die Aussicht für 2024.

Für Detailfragen wenden Sie sich an unsere Kanzlei!

  • Teuerungsprämie (steuerfrei/SV frei) an die MA ist für die Jahre 2023 und auch für 2024 möglich (€ 2.000,– bzw. max. € 3.000,– bei Betriebsvereinbarung)
  • Sachzuwendungen an MA (Weihnachtsgeschenke etc.) max. € 186,00 pro DN/ pro Jahr
  • Freibetrag für Betriebsveranstaltungen (Weihnachtsfeier, Veranstaltungsbesuche etc.) max. € 365,00 pro DN/pro Jahr
  • Investitionsfreibetrag ab dem 1.1.2023 / 10% zusätzliche AFA bei Investitionen bzw. 15% für Energiemaßnahmen (Ökologisierungen) ND 4 Jahre (gilt nicht für PKW/LKW Gebäude usw.)
  • GWG Grundlage ab dem 1.1.2023 Netto € 1.000,00 (Sofortabschreibung)
  • Gewinnfreibetrag 15% v.d. BMGL € 30.000,00 (ab 2024 € 33.000,00) / für die weitere Nutzung des Gewinnfreibetrages sind Investitionen bzw. die Anschaffung von speziellen  Wertpapieren notwendig
  • Ausweitung der steuerlichen Begünstigung der Überstundenzuschläge ab 1.1.2024
  • unbefristete Verlängerung der 2021 eingeführten Homeoffice Regelung
  • Geringfügigkeitsgrenze ab 1.1.2024 € 518,44
  • Senkung des KÖST Satzes für/ab 2023 auf 24% / ab dem Jahr 2024 auf 23%
  • Reparaturbonus/ 50% der Reparaturkosten für Elektrogeräte aus dem Bereich Haushalt, Freizeit etc.
  • steuerliche Förderungen für den Austausch fossiler Heizsysteme und thermische Sanierung Geltung für 2023 und 2024
  • digitale Plattformen-Meldepflichtgesetz
  • Umstellung Handy Signatur auf ID Austria ab dem 5.12.2023 ( INFO auf österreich.gv.at )
  • Erleichterungen bei Entnahmen von Gebäuden zum Buchwert aus dem Betriebsvermögen
  • Ausweitung der Einkommensteuerbefreiung von Photovoltaikanlagen
  • Kleinunternehmerpauschalierung (netto Umsatz € 35.000,00 + 15% Toleranzgrenze max. netto € 40.000,00
  • ORF Reformpaket (Entfall der GIS Gebühren/Einhebung einer Haushaltsabgabe/ mtl. € 15,30 für 2024-2026)
  • Glättung und Splittung des Einkommens für Gewinnermittlungen nach § 4/3 EstG (Einnahmen/Ausgaben Rechner)
  • Öko Sonderausgabenpauschalen ab dem Veranlagungsjahr 2022
  • Verrechnung von Verlusten aus Vorjahren
  • außergewöhnliche Belastungen
  • Erleichterungen bei der Führung der Einzelaufzeichnungen / Barumsätze / bei Umsätzen von nicht mehr als € 30.000,00
  • 27,5 % Kapitalertragssteuer bei Ausschüttungen an Gesellschafter b. einer GmbH
  • kein Sachbezug für DN bei rein elektrisch betriebenen PKW,s
  • Öffi Ticket
  • VST Abzug für Unternehmer bei E-Autos
Mitteilung betreffend unserer Kanzlei:

LOHNVERRECHNUNG: 
auf die lohnsteuerrechtlichen Vorschriften wird ausdrücklich nochmals hingewiesen (verpflichtende Arbeitszeitaufzeichnungen, genaue Stammdaten bei Anmeldungen, rechtzeitige Meldung an uns bei Anmeldungen etc.)
Die Klienten sind damit einverstanden dass die Übersendung der LV per Mail den datenschutzrechtlichen Bestimmungen entsprechen, obwohl diese ohne Passwort übermittelt werden.
BUCHHALTUNG:
- fristgerechte Abgabe der Belege für die Fertigstellung der BH f.d. Steuertermin (idealerweise bis zum 20. für das Vormonat)
- datumsmäßige Sortierung der Belege bei 4/3 Rechner sowie die genaue Trennung der Belege bei doppelter BH in ER/AR/Bank/UB/sonstiges
- vorherige tel. Terminvereinbarung bei Kanzleibesuchen (da sehr oft Außentermine bei Klienten bzw. bei BP wahrgenommen werden müssen gibt es keine fixen
Öffnungszeiten, daher ist jedenfalls eine tel. Vorankündigung notwendig)
- eine Beleganforderung erfolgt nur einmal/ bei Nichtübersendung erfolgt keine weitere Aufforderung/ der fehlende Beleg wird entweder auf Privat bzw. über das Verr. Kto. gebucht
- HON Noten: die wirtschaftliche Gebarung hat auch unsere Kanzlei mit massiven Mehrkosten belastet, die HON werden/müssen daher um durchschnittlich 9,7% angehoben werden. Einzelheiten werden mit dem jeweiligen
Klienten besprochen.
- Da es bei den Zusatzarbeiten bei unseren Klienten große Unterschiede gibt, werden bei Eintreten von mehrmaligen Zusatzarbeiten, diese auch zusätzlich verrechnet.

BILANZIERUNG: 
Es werden wie in den Vorjahren alle für den Jahresabschluss oder die Bilanzierung benötigten Dokumente und Informationen zu unserer Verwendung überlassen. Bei Rückfragen bitten wir um rasche Rückmeldung um den Workflow stetig aufrecht erhalten zu können.

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