Direktförderung für Kleinunternehmen mit Zustellservice

Die kleinen Unternehmen der Stadt Salzburg sind wichtig für die lokale und/oder regionale Infrastruktur. Die Stadt Salzburg will jene Unternehmen, die aktuell besonders herausgefordert sind und ein neues Zustellservice anbieten, unterstützen.

Förderhöhe: einmalig  1.000 Euro

Voraussetzungen:

  • Der Betrieb bietet seit März 2020 ein neues Warenzustellsystem (Lieferservice) an.
  • Der Betrieb hat den Geschäftssitz in der Stadt Salzburg und beschäftigt maximal 20 Mitarbeiter*innen (in Vollzeitäquivalenten).
  • Die Unternehmensgründung ist bis zum 31.01.2020 erfolgt. Als Zeitpunkt der Gründung zählt die Eintragung der Gewerbeberechtigung, oder, sofern es sich um kein Gewerbe handelt, die Aufnahme der unternehmerischen Tätigkeit.

Benötigte Unterlagen:

  • Förderantrag
  • Dokumentation (Foto, Screenshot) des neuen Services
  • Gewerbeberechtigung bzw. Information über die Aufnahme der unternehmerischen Tätigkeit

Zu Beachten:
Diese Förderung unterliegt der Verordnung (EU) Nr. 1407/2013 der Kommission vom 18. Dezember 2013 über die Anwendung der Artikel 107 und 108 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union auf De-minimis-Beihilfen (Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften Nr. L352/1 vom 24.12.2013). Im Rahmen des EU-Beihilfenrechts dürfen pro Unternehmen Fördermittel von nicht mehr als 200.000 Euro (bei Unternehmen des Straßentransportsektors max.  100.000 Euro) innerhalb von 3 Steuerjahren in Anspruch genommen werden. Die Überprüfung und allfällige Meldung bei Überschreitung dieser Beihilfenhöchstgrenze obliegt dem einzelnen Unternehmen.

https://www.stadt-salzburg.at/direktfoerderungkleinunternehmen/

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