BMF-Auskunft: Umstellung USt-Satz für Gastroumsätze zum
Jahreswechsel
Der begünstigte Umsatzsteuersatz von 5% gem. § 28 Abs 52 UStG, der insbesondere Umsätze in der
Gastronomie und Hotellerie betrifft, läuft mit 31.12.2021 aus und erfordert eine Umstellung des
Umsatzsteuersatzes in diesem Bereich. Die KSW hat vom BMF nachfolgende Auskunft als
praxisfreundliche Lösung für diese Umstellung zum Jahreswechsel erhalten (Toleranzregelung):
BMF-Auskunft betreffend Umstellung Umsatzsteuersatz ab dem 1.1.2022:
„Aus verwaltungsökonomischen Gründen können Umsätze im Bereich der Hotellerie und Gastronomie,
die in der Nacht vom 31.12.2021 auf den 1.1.2022 ausgeführt werden, einheitlich nach der Rechtslage
bis 31.12.2021 oder nach der Rechtslage ab dem 1.1.2022 behandelt werden.“