Vorsicht vor Abmahnungen wegen angeblich mangelhafter DSGVO-Datenschutzerklärungen

Warnung vor vermeintlichem Betrug

Die Wirtschaftskammer warnt vor einer ungerechtfertigten Abmahnwelle, bei der es sich um einen Betrug handeln könnte.

Eine sogenannte „Datenschutzabmahngesellschaft“ namens Quadracir UG verschickt von München aus Abmahnungen wegen mangelhafter Datenschutzerklärungen nach der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Diese Abmahnungen (siehe pdf) gehen als Massenschreiben an Klein- und Mittelbetriebe in ganz Österreich. Auch in Salzburg haben schon einige Unternehmen diese Abmahnung erhalten und sich an die WKS gewandt.

Die darin behaupteten rechtlichen Grundlagen für die Abmahnung sind nicht richtig. Ebenso konnte inzwischen herausgefunden werden, dass an der angegebenen Münchner Adresse keine Quadracir UG existiert und diese auch nicht im deutschen Gewerberegister eingetragen ist. Das Handeln der Quadracir UG erfolgt daher ohne rechtliche Grundlage.

Die Wirtschaftskammer ersucht die abgemahnten Mitglieder, den geforderten Betrag von 367,32 € keinesfalls zu bezahlen. Allerdings sollte der Fall zum Anlass genommen werden, die aktuelle Datenschutzerklärung auf der eigenen Homepage zu überprüfen.

https://news.wko.at/news/salzburg/warnung-vor-vermeintlichem-betrug.html

Abmahnschreiben zur Ansicht

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