Weniger Steuern zahlen durch den Gewinnfreibetrag

Weniger Steuern zahlen durch den Gewinnfreibetrag

Unternehmer können durch den Gewinnfreibetrag einen Teil ihres Gewinns steuerfrei halten. Durch den Grundfreibetrag ist es möglich, 13% des Unternehmensgewinns bis 30.000€ steuerfrei zu halten. Wer zusätzlich investiert, kann noch etwas mehr von der Steuer absetzen.

Alle natürlichen Personen mit betrieblichen Einkunftsarten können diesen Freibetrag beanspruchen.

Für Gewinne bis 30.000€ steht der Grundfreibetrag von 13% des Gewinns(maximal 3.900€) zu. Es ist nicht erforderlich, dass eine Investition getätigt wird. Er steht bei mehreren Betrieben des Steuerpflichtigen pro Verhandlungsjahr nur einmal zu.

Durch den investitionsbedingten Freibetrag können Betriebe, die in Wertpapiere investieren, mehr von der Steuer absetzen. 2017 entfällt die Beschränkung auf Wohnbau Anleihen.

Zu seiner Begünstigung kommt man, indem man den Grundfreibetrag in der Steuererklärung beantragt.

https://news.wko.at/news/salzburg/41_2017-web.pdf

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