Ausfallbonus COVID-19

Folgende Informationen zum Ausfallbonus halten wir noch für wichtig, sind jedoch in jedem Einzelfall vom Unternehmer zu entscheiden.

Die Beantragung des Ausfallbonus (Umsatzausfall von mindestens 40%, operative Tätigkeit) kann für November und Dezember 2020 bis spätestens 15.4.2021 und in weiterer Folge jeweils bis zum 15. des drittfolgenden Monats beantragt werden. Das bedeutet, dass die Monate November und Dezember 2020 sowie Jänner 2021 bis spätestens 15.4.2021 zu beantragen sind. Die Beantragung kann durch den Unternehmer selbst über Finanz-Online erfolgen.

Um sich die Möglichkeit zu wahren, zwischen Fixkostenzuschuss und Verlustersatz wählen zu können, empfehlen wir grundsätzlich den Ausfallbonus nur in Höhe von 15% des Umsatzausfalles zu beantragen. Wird der Ausfallbonus in Höhe von 30% des Umsatzausfalls beantragt, so ist in weiterer Folge verpflichtend ein Fixkostenzuschuss zu beantragen und die Möglichkeit einen Verlustersatz zu beantragen entfällt. Ist geplant jedenfalls einen Fixkostenzuschuss zu beantragen, z.B. da zwar ein entsprechender Umsatzausfall, aber dennoch kein Verlust vorliegt, dann können natürlich gleich die 30% Ausfallbonus beantragt werden. Hier weisen wir darauf hin, dass die 15%ige Vorauszahlung auf den Fixkostenzuschuss auf den endgültigen Fixkostenzuschuss angerechnet wird und eine Rückzahlungsverpflichtung besteht soweit der endgültige Fixkostenzuschuss geringer ist als die hierfür im Zuge des Ausfallbonus erhaltenen Vorauszahlungen.

Sollten Sie bei der Beantragung des Ausfallbonus unsere Hilfe benötigen, unterstützen wir Sie natürlich sehr gerne, bitten Sie aber, uns möglichst bald Bescheid zu geben.

Schreibe einen Kommentar