Mit der Energiekostenpauschale hilft die Bundesregierung Kleinst- und Kleinunternehmen dabei, die hohen Energiekosten zu bewältigen. Sie ist eine Pauschalförderung in Höhe zwischen 110 € und 2
475 € und wird abhängig von der Branche und dem Jahresumsatz berechnet. Die Energiekostenpauschale kann rückwirkend für das Jahr 2022 beantragt werden.Gefördert werden Klein- und Kleinstunternehmen mit einem Mindestjahresumsatz von 10
000 € und einem Höchstjahresumsatz von 400 000 €.Die Förderung erfolgt nach der De-minimis-Richtlinie der EU.
Link zur Wirtschaftskammer: https://www.energiekostenpauschale.at/