Ab 1.1.2019 ist die sogenannte Mindestangaben-Anmeldung (Mindestangabenmeldung für durchlaufende Beschäftigte) nicht mehr möglich und das aktuell gebräuchliche Faxformular wird ab diesem Zeitpunkt ungültig. Allerdings wurde die normale Anmeldung (reduzierte Vollanmeldung) von Dienstnehmern vom Datenumfang stark reduziert.
Ab Anfang Jänner wird es nur mehr in Ausnahmefällen möglich sein, eine sogenannte Vor-Ort-Anmeldung vor Arbeitsantritt mittels eines neuen Faxformulares (313.2 KB) per Fax (05 7807 61) oder Telefon (05 7807 60) zu erstatten. Dabei ist allerdings die Voraussetzung, dass
- nachweisbar ein wesentlicher Teil der Datenfernübertragungseinrichtung für längere Zeit ausgefallen ist, oder
- die meldepflichtige Stelle nachweisbar über keinen PC und keinen Internetzugang verfügt und auch die Lohnverrechnung nicht von anderer Stelle wie z.B. einem Steuerberater mit entsprechender Ausstattung durchgeführt wird oder
- die meldepflichtige Stelle die Lohnverrechnung von einer anderen Stelle (z.B. Steuerberater) durchführen lässt und diese nicht mehr erreichbar ist (z.B. bei Arbeitsaufnahme außerhalb der Bürozeiten des Steuerberaters)
- der Beschäftigte in einer Betriebsstätte des Dienstgebers aufgenommen wird und dort keine entsprechende EDV-Ausstattung zur Verfügung steht.
Erfolgte eine Vor-Ort-Anmeldung auf Grund einer kurzfristigen Ausnahmesituation ist die Anmeldung jedenfalls binnen sieben Tagen nach dem Beginn der Pflichtversicherung in elektronischer Form nachzuholen.
Für fallweise Beschäftigte gibt es eine eigene Anmeldung (bisherige Mindestangabenmeldung für fallweise Beschäftigte) über ELDA bzw. kann diese ebenfalls unter obigen bestimmten Voraussetzungen telefonisch, per Fax oder ELDA App erfasst werden.