Mehr Rechtssicherheit in Sicht

In Sachen Sozialversicherung ist für die Selbstständigen nun endlich mehr Rechtssicherheit in Sicht. Ein Gesetzes-entwurf zur besseren Abgrenzung zwischen Selbstständig-keit und Unselbstständigkeit soll das ermöglichen.

Auf Vorschlag der Sozialpartner und der Sozialversicherung wurde nun fixiert, dass die SVA (als Versicherungsträger der Selbstständigen) künftig stärker in die Verfahren mit den Gebietskrankenkassen einzubinden ist, wenn nicht klar ist, wo ein Versicherter zugeordnet werden soll. Bei Neuanmeldung einer selbstständigen Tätigkeit soll in Zweifelsfällen künftig eine Prüfung anhand eines Fragebogens erfolgen, ob eine selbstständige oder unselbstständige Tätigkeit vorliegt.
Die Entscheidung ist für spätere Prüfungen bindend, solange sich der maßgebliche Sachverhalt nicht ändert. Bisher war es so, dass es den Gebietskrankenkassen möglich war, bis auf fünf Jahre rückwirkend Selbstständige – auch gegen ihren Willen – in Dienstnehmer umzuwandeln und damit hohe Nachforderungen für Versicherungsbeiträge zu stellen.
Kommt es künftig zu einer Umwandlung, werden zu Unrecht geleistete Beiträge der bisher Selbstständigen an den zuständigen Krankenversicherungsträger des neuen Dienstgebers direkt
überwiesen. Was bereits bezahlt wurde, wird angerechnet. Die Beitragsschuld des neuen Dienstgebers wird damit bedeutend verringert. Die bisherige Rechtslage konnte für den Einzelnen
zu existenzbedrohenden Kosten führen.

zum Artikel der Salzburger Wirtschaftszeitung

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