Zeitungszusteller/innen fallen mit 1. Juli 2019 aus der ASVG-Vollversicherung (wechseln also – aus heutiger Sicht – in das GSVG als „Neue Selbständige“). Dies gilt auch für jene Zeitungszusteller/innen, die sich vor dem 1. Juli 2019 schon im ASVG befanden, es sei denn, es lag im Einzelfall eine rechtskräftige Entscheidung eines Verwaltungsverfahrens vor (also zB ein Erkenntnis des Bundesverwaltungsgerichts oder des VwGH), die zur Einbeziehung ins ASVG führte. Eine diesbezügliche Änderung erfolgt durch § 5 Abs. 1 Z 17 ASVG. Dazu passt auch nachstehender Pressebericht: https://www.ots.at/…/ak-abaenderungsantrag-zum-asvg-nimmt-a…