Übernahme von Beratungskosten für KMU

Die KSG übernimmt grundsätzlich Beratungsleistungen für Unternehmen, die Stabilisierungsbedarf haben, und beauftragt externe und vom Unternehmen unabhängige Berater | Beraterinnen mit der Konzepterstellung bzw. Beratung.

Im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie benötigen viele Unternehmen Unterstützung bei der Antragstellung an Bund, AMS etc., bei der Erstellung von Liquiditätsplänen und ähnlichem und die KSG übernimmt die Kosten für Beratungsleistungen, die im Zusammenhang mit Liquiditätsproblemen in der aktuellen Situation anfallen. Diese Arbeiten können auch von der langjährigen Steuerberatung des Unternehmens ausgeführt werden. Laufende und regelmäßige Kosten werden nicht übernommen, ebenso nicht die Kosten im Zusammenhang mit Antragstellungen im Rahmen des Härtefallfonds.

Die Abrechnung erfolgt direkt vom Berater bzw. der Beraterin an die KSG und es werden maximal folgende Kosten übernommen:

  • EPU Ein-Personen-Unternehmen                                             maximal EUR 200,00 netto
  • Unternehmen mit mindestens einem|r Beschäftigten       maximal EUR 300,00 netto
  • 2 – 9 Beschäftigten                                                                      maximal EUR 500,00 netto
  • 10 – 249 Beschäftigten                                                               maximal EUR 750,00 netto
    auf Basis Vollzeitäquivalent

https://kwf.at/covidberatung/?fbclid=IwAR3fk14l0bSddnE0W0vMQiFX1DAmxpABifxpg3NKBvpdX6Kqs8H-BAbDFeg

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